Behandlung der Bandscheibe mit Neurochirurgie bei einem Bandscheibenvorfall kann sinnvoll sein - Informationen von Praxis bandscheibe.de
Bandscheibe = Neurochirurgie?
Ein Schaden der Bandscheibe wie etwa ein akuter Bandscheibenvorfall und vor allem ein chronisch degenerativer Bandscheibenverschleiß können zu erheblichen Instabilitäten zwischen den Lendenwirbeln und schließlich auch zu erheblichen Einengungen ("Stenosen") des Rückenmarkkanals führen. Rückenmark und Nervenwurzeln des Ischias können eingeengt und abgedrückt Schaden nehmen. Neben schmerzhaften Ischialgien sind Gefühlsausfälle und Lähmungen nicht seltene Folgen.
Für Gehirn, Rückenmark, Nervenstränge und Nervenwurzeln sind in der strukturiert versorgenden Medizin Neurologie und Neurochirurgie die zuständigen Spezialfacharztgebiete, denen die eingehendere neurologische Diagnostik und gegebenenfalls auch die neurochirurgische Therapie von Bandscheibe und Spinalkanal obliegen.
Die Orthopädie und vor allem die Rheumatologie sind dagegen eher auf die Knochen, Knorpel und Faszien ausgerichtet. Auch eine Entzündung kann natürlich zu Nervenschmerzen führen!
In den vergangenen Jahren habe ich ein Konzept und Netzwerk zur interdisziplinären Diagnostik und Therapie ständig weiter entwickelt. Bei einem Diskusprolaps/ Bandscheibenvorfall mit einer radikulärer Problematik der Nervenwurzel aber auch bei degenerativem Wirbelgleiten/Segmentinstabilität/Spondylolisthese/Gleitwirbel sowie Spinalkanalstenosen und Rezessusstenosen/Nervenwurzelkanalverengungen durch Arthrose der Wirbelgelenke/Spondylose/ Spondylarthrose wird ein interdisziplinäres Zusammenarbeiten häufig zwingend. Gemeinsam wird auch die Indikation zu möglichst schonenden Operation und vor allem auch zur bestmöglichen regenerativen Vor- und Nachbehandlung geklärt und koordiniert durchgeführt. Irreversible Sturkturschäden des unteren Rückens, des Iliosakralgelenks, des Spinalkanals und Rückenmarks / der Nervenwurzeln sollten fortan der Vergangenheit angehören!
Zusätzliche Problematiken wie Arthrose des Hüft- oder/und des Kreuzdarmbeingelenkes, der umgebenden Faszien- und Myofaszialstrukturen werden selbstverständlich immer in einem Teamwork behandelt. Naturheilkundlich bewährte Interventions-Methoden der Komplementärmedizin (Neuraltherapie, Eigenblut PRP etc. können nach neurochirurgischen Eingriffen ebenso wie die spezielle neurovegetative und myofasziale sensomotorische Rekonditionierung dabei helfen, die weitere Rekonvaleszenz zu beschleunigen und den Behandlungserfolg weiter zu stabilisieren.
Hier hat sich in den vergangenen Jahren eine ganz besonders interessante Variante der interdisziplinären Physikalischen Rehabilitation entwickelt, bei der auf die Therapie- & Rehabiltations-Surveillance mittels Telemedizin immer mehr zugegriffen werden kann.
Neurochirurgie & Orthopädie bei
sehr großen und stark einengenden Bandscheibenvorfällen
Kompression von Rückenmark oder/und Nervenwurzeln
degenerative Bandscheibenschäden einschließlich Gleitwirbelbildung/Segmentinstabilität
Spinalkanalstenose, d.h. Verengung des Rückenmarkskanals
Rezessusstenosen oder Nervenaustrittskanalverengungen durch Arthrose der Wirbelgelenke und Verdickung der sogenannten gelben bindegewebigen Rückenmarkskanalschicht (Ligamentum flavum)
Zysten, Tumoren und Infekte des Spinalkanals wie Spondylodiszytis, Spinalkanalabszess, Facettenganglion und Metastasen
Kombinationen solcher Probleme an Rücken und Wirbelsäule mit weiteren Problemen an Hüfte wie Koxarthrose, Totalendoprothese/TEP und Kreuzdarmbeingelenk wie Iliosakralinstabilität, Iliosakralrheuma und iliosakrale Fasziensyndrome müssen unbedingt interdisziplinär strukturiert und koordiniert behandelt werden
Hinweis von Praxis Dr. Sigg
Bitte beachten Sie, daß diese Patienteninformationen in keinem Fall den persönlichen Kontakt zu einem Facharzt Ihres Vertrauens zu ersetzen vermag! Sie sollen lediglich eine breitere Basis zum Verständnis für weiterführende Maßnahmen in einer fachärztlichen Praxis schaffen! Zu Indikation, Risiken und Nebenwirkungen einer Therapie kann nur ein Facharzt Ihres Vertrauens bei einem persönlichen Kontakt rechtsverbindlich informieren!
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